Notar Dr. Benjamin Junglas
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgesehen, dass sie zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Durch die notarielle Beurkundung soll sichergestellt werden, dass die Beteiligten sich der Tragweite des Geschäfts bewusst werden und nicht übereilt handeln, dass sie beraten und belehrt werden und ihr Wille eindeutig formuliert und beweissicher dokumentiert wird. Aufgrund dieser Vorteile einer notariellen Beurkundung werden in der Praxis häufig auch Rechtsgeschäfte beurkundet, die eigentlich der notariellen Form nicht bedürfen (z. B. Testamente).
Der Notar führt zudem Unterschriftsbeglaubigungen durch.
Anmeldungen zu bestimmten Registern, insbesondere zum Handelsregister, können nur durch Notare eingereicht werden.
Als typische Tätigkeitsfelder des Notars sind zu nennen:
Hierbei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zügige Vertragsabwicklung sind für mich selbstverständlich.
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