17.01.2025 BGH: Räumung nach Aufhebung Zuschlag in Zwangsversteigerung

Verhandlungstermin am 17. Januar 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 153/23, Saal E 101 (Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren)

Sachverhalt:

Der Kläger war seit 1993 als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Ab dem Jahr 2008 wurde die Zwangsversteigerung in das Grundstück betrieben. Im Jahr 2010 erhielt die Beklagte zu 1 den Zuschlag für das Grundstück und wurde als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen. Zusammen mit dem Beklagten zu 2, ihrem Ehemann, ließ sie ein auf dem Grundstück befindliches Wochenendhaus abreißen und ein neues Wohnhaus errichten, das die Beklagten seit 2012 bewohnen. Zur Sicherung der für den Hausbau aufgenommenen Kredite wurde das Grundstück mit einer Grundschuld über 280.000 € nebst Zinsen belastet. Der Zuschlagsbeschluss wurde 2014 auf Betreiben des Klägers, der erst nach dem Zuschlag Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangt hatte, rechtskräftig aufgehoben.

Pressemitteilung des BGH Nr. 183/2024 vom 18.9.2024